Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Elterngeld mindert den steuerlich abziehbaren Unterhalt

Elterngeld ist in voller Höhe, also einschließlich des einkommensunabhängigen Sockelbetrags, als eigenes Einkommen des Unterhaltsempfängers zu berücksichtigen.

Unterhaltsleistungen können in gewissem Rahmen als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Allerdings sind dabei eigene Einkünfte und Bezüge des Unterhaltsempfängers abzuziehen. Das Finanzgericht Münster hat nun entschieden, dass auch das Elterngeld zu den eigenen Einkünften gehört und damit in voller Höhe den steuerlich abziehbaren Unterhalt mindert. Der Kläger, der seiner Lebensgefährtin monatlich Unterhalt zahlte, war der Meinung, dass der einkommensunabhängige Sockelbetrag des Elterngelds in Höhe von 300 Euro nicht zu berücksichtigen sei.


Abonnieren Sie unseren kostenlosen ACCONSIS Newsletter

Sie erhalten aktuelle Informationen zu Steuern, Recht und Finanzen.