Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Regelmäßige Arbeitsstätte eines Außendienstmitarbeiters

Das Finanzgericht Münster hält zumindest nach dem alten Reisekostenrecht den Betriebssitz des Arbeitgebers für die regelmäßige Arbeitsstätte eines Außendienstmitarbeiters.

Wenn ein Außendienstmonteur täglich zum Betrieb seines Arbeitgebers fährt und erst von dort aus mit einem Firmenfahrzeug die Einsatzorte anfährt, dann ist der Betriebssitz seine regelmäßige Arbeitsstätte. In der Folge können die Fahrtkosten zum Betrieb nur in Höhe der Entfernungspauschale als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dieses Urteil des Finanzgerichts Münster bezieht sich auf das Jahr 2013, ist also in erster Linie für noch offene oder noch nicht erklärte Altfälle relevant. Seit der Reisekostenreform 2014 gelten etwas andere Regeln für die Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte.


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