Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Sammelauskunftsersuchen an Zeitungsverlag ist zulässig

Das Finanzamt darf von einem Zeitungsverlag in der Regel Angaben über die Inserenten von Anzeigen im Rahmen eines Sammelauskunftsersuchens verlangen.

Der Bundesfinanzhof hat bestätigt, dass ein Sammelauskunftsersuchen der Steuerfahndung an einen Zeitungsverlag zulässig ist. Die grundgesetzlich geschützte Pressefreiheit schützt den Verlag nicht vor der Neugier des Finanzamts. Von der Pressefreiheit geschützt seien nur solche Anzeigen, die für die öffentliche Meinungsbildung bedeutsam sind oder der Kontrollfunktion der Presse dienen, meint das Gericht. Das Finanzamt wollte vom Verlag für insgesamt zwei Jahre eine Aufstellung der Auftraggeber für Anzeigen, in denen sexuelle Dienstleistungen beworben wurden, um auch im Rotlichtmilieu das Steueraufkommen zu sichern.


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