Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Übertragung eines Einzelkontos zwischen Eheleuten

Die Übertragung eines Einzelkontos zwischen Eheleuten kann Schenkungsteuer auslösen, wenn der Empfänger nicht nachweisen kann, dass ihm das Vermögen auf dem Konto auch schon vorher teilweise oder ganz gehörte.

Anders als ein Gemeinschaftskonto ist ein Einzelkonto oder -depot auch bei Eheleuten grundsätzlich allein dem Kontoinhaber zuzurechnen. Bei einer unentgeltlichen Übertragung des Kontos auf den anderen Ehegatten muss dieser daher nachweisen, dass keine Schenkung vorliegt oder die Schenkung nur einen Teil des übertragenen Vermögens umfasst, sagt der Bundesfinanzhof. Dazu zählen auch Belege für die Behauptung, dass das Vermögen dem Empfänger bereits vor der Übertragung im Innenverhältnis vollständig oder teilweise zuzurechnen war.


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