Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Werbungskostenüberschuss aus Gesellschafterdarlehen
Der Werbungskostenüberschuss aus einem Gesellschafterdarlehen ist steuerlich nicht abziehbar, wenn der Gesellschafter auf seine Ansprüche weitgehend verzichtet und damit die Gewinnerzielungsabsicht wegfällt.
Verzichtet der Gesellschafter einer GmbH gegen Besserungsschein auf ein Gesellschafterdarlehen und die Zinsansprüche aus dem Darlehen, fällt auch die Möglichkeit weg, die für die Refinanzierung an die Bank gezahlten Schuldzinsen steuerlich geltend zu machen. Das Finanzgericht Düsseldorf hat sich dem Finanzamt angeschlossen, das in diesem Fall von einer fehlenden Gewinnerzielungsabsicht ausging. Die abstrakte Möglichkeit einer Einkünfteerzielung in der Zukunft reicht für eine steuerliche Abziehbarkeit nicht aus.
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