Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Entschädigung für Hochspannungsleitung ist Vermietungseinnahme
Die einmalige Entschädigung für die Überspannung des Grundstücks mit einer Hochspannungsleitung ist eine steuerpflichtige Einnahme aus Vermietung und Verpachtung.
Zahlt der Stromnetzbetreiber eine einmalige Entschädigung für die Überspannung des Grundstücks mit einer Hochspannungsleitung, zählt diese Zahlung zu den steuerpflichtigen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Für das Finanzgericht Düsseldorf ändert daran weder der Umstand etwas, dass die Zahlung nur einmalig und nicht regelmäßig erfolgt, noch dass die Gebrauchsüberlassung nicht freiwillig erfolgt ist.
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