Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Erleichterungen für Spenden zur Flüchtlingshilfe verlängert
Das Bundesfinanzministerium hat die Erleichterungen für Spenden und Maßnahmen zur Flüchtlingshilfe um zwei Jahre bis Ende 2018 verlängert.
Im Herbst 2015 hatte die Finanzverwaltung verschiedene Erleichterungen bei der steuerlichen Anerkennung von Spenden für die Flüchtlingshilfe bekannt gegeben. Insbesondere können alle gemeinnützigen Organisationen Spenden für Flüchtlinge sammeln oder unverbrauchte Mittel zu deren Unterstützung verwenden, auch wenn die Satzung dies nicht vorsieht. Außerdem ist bei Flüchtlingen der Nachweis der Hilfsbedürftigkeit nicht notwendig. Die Erleichterungen waren bis zum 31. Dezember 2016 befristet, sind jetzt aber um zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2018 verlängert worden.
Abonnieren Sie unseren kostenlosen ACCONSIS Newsletter
Sie erhalten aktuelle Informationen zu Steuern, Recht und Finanzen.

