Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Beginn des Zinslaufs für Hinterziehungszinsen
Bei Schenkungen, die dem Finanzamt verschwiegen worden sind, beginnt der Zinslauf für die Hinterziehungszinsen zwölf Monate nach dem Zeitpunkt der Schenkung.
Bei hinterzogenen Steuern werden zusätzlich Hinterziehungszinsen fällig. Während der Zinssatz im Gesetz eindeutig geregelt ist, ist der Zeitpunkt, ab dem Zinsen berechnet werden, nicht immer so eindeutig. Bei der Schenkungsteuer beginnt der Zinslauf nach Ansicht des Finanzgerichts Münster zwölf Monate nach der nicht gemeldeten Schenkung. Das entspreche der dreimonatigen Anzeigefrist zuzüglich der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer für eine Schenkungsteuererklärung.
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