Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Prüfung einer Überversorgung für Pensionsrückstellungen
Bei der Prüfung einer Überversorgung für Pensionsrückstellungen ist das zuletzt gezahlte Gehalt nicht grundsätzlich der alleinige Maßstab, wenn die Bezüge zuvor dauerhaft reduziert wurden.
Pensionsrückstellungen für einen Geschäftsführer akzeptiert das Finanzamt regelmäßig nur dann, wenn der Pensionsanspruch nicht zu einer Überversorgung führt. Die läge vor, wenn der Pensionsanspruch zusammen mit dem Rentenanspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung mehr als 75 % der Aktivbezüge beträgt, die der Geschäftsführer im Wirtschaftsjahr des jeweiligen Bilanzstichtags bezogen hat. Der Bundesfinanzhof hat grundsätzlich keine Einwände gegen eine solche Prüfung, stellt aber auch klar, dass bei einer dauerhaften Herabsetzung der Bezüge des Geschäftsführers eine Modifizierung der 75 %-Grenze in Betracht kommt.
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