Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Mehr Zeit für elektronische Einkommensteuererklärung 2016
Zumindest in Bayern und Nordrhein-Westfalen dürfen sich Steuerzahler, die ihre Steuererklärung selbst elektronisch übermitteln, dieses Jahr zwei Monate länger Zeit lassen.
Anfang Januar 2017 ist das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens in Kraft getreten, das ab 2019 allen Steuerzahlern zwei Monate mehr Zeit für die Abgabe der Steuererklärung einräumt. Die beiden größten Bundesländer Bayern und Nordrhein-Westfalen gewähren die längere Abgabefrist unter einer Bedingung sogar schon ab diesem Jahr. Voraussetzung ist nämlich, dass die Steuererklärung authentifiziert elektronisch an das Finanzamt übermittelt wird. Wer bereits die elektronische Abgabe nutzt oder sich bis Ende Mai registriert, darf sich in diesen beiden Bundesländern mit der Einkommensteuererklärung 2016 Zeit lassen bis zum 31. Juli. Bei Abgabe einer nicht authentifizierten elektronischen Steuererklärung bleibt dagegen die gesetzliche Abgabefrist 31. Mai 2017 bestehen.
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