Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Verlustausgleich bei verschieden besteuerten Kapitaleinkünften

Ein Ausgleich von Verlusten aus abgeltend besteuerten Kapitalerträgen mit Gewinnen aus normal besteuerten Kapitalerträgen ist möglich, wenn der Steuerzahler eine Günstigerprüfung beantragt.

Wer Verluste aus einer Kapitalanlage erzielt, die der Abgeltungsteuer unterliegt, kann diese entgegen der Meinung der Finanzverwaltung mit anderen Kapitalerträgen verrechnen, die der tariflichen Einkommensteuer unterliegen. Voraussetzung dafür ist laut dem Bundesfinanzhof aber, dass der Kapitalanleger einen Antrag auf Günstigerprüfung stellt. Dadurch werden die Verluste ebenfalls der tariflichen Einkommensteuer unterworfen, womit die Verlustverrechnung möglich wird. Einzige Einschränkung ist, dass dann der Sparer-Pauschbetrag wegfällt, weil bei den regulär besteuerten Kapitalerträgen nur die tatsächlich angefallenen Werbungskosten abgezogen werden können.


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