Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Grunderwerbsteuerschuld bei einheitlichem Erwerbsvorgang

Der Verkäufer haftet bei einem zu bebauenden Grundstück auch dann in voller Höhe für die Grunderwerbsteuer, wenn ein Dritter zum Bau des Gebäudes verpflichtet ist.

Auch wenn in der Regel der Käufer die Grunderwerbsteuer zahlt, kann der Verkäufer eines Grundstücks ebenfalls in Haftung genommen werden, denn Käufer und Verkäufer sind Gesamtschuldner. Bei einem einheitlichen Erwerbsvorgang, bei dem neben dem Grundstück auch der Hausbau Teil des Geschäfts ist, schuldet der Verkäufer die Grunderwerbsteuer daher auch dann in voller Höhe, wenn nicht er selbst, sondern ein Dritter zivilrechtlich zur Gebäudeerrichtung verpflichtet ist. Der Bundesfinanzhof geht von einem solchen einheitlichen Erwerbsvorgang aus, wenn beim Abschluss des Grundstückskaufvertrags bereits feststand, dass der Käufer das Grundstück nur in einem bestimmten bebauten Zustand erhält. Das ist insbesondere der Fall, wenn der Bauvertrag bereits vor dem Abschluss oder Wirksamwerden des Kaufvertrags geschlossen wurde.


Abonnieren Sie unseren kostenlosen ACCONSIS Newsletter

Sie erhalten aktuelle Informationen zu Steuern, Recht und Finanzen.