Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Eindeutige Bezeichnung der Leistung in einer Rechnung
Eine reine Gattungsbezeichnung (Hose, Kette etc.) ist auch im Billigpreissegment keine ausreichende Leistungsbezeichnung und verhindert somit den Vorsteuerabzug.
Der Vorsteuerabzug setzt neben anderen Angaben in der Rechnung auch eine eindeutige Benennung der Leistung voraus, über die abgerechnet wird. Diese Bezeichnung muss so präzise wie möglich sein, wenn es nach dem Finanzamt geht. Das hat nämlich vom Hessischen Finanzgericht Recht bekommen, dass beim massenhaften Handel von Kleidung und Modeschmuck auch im Niedrigpreissegment allein die Angabe von Stückzahl und Kleidungs- oder Schmucktyp (T-Shirts, Blusen, Jacken, Ohrring, Kette etc.) keine ausreichende Bezeichnung ist, weil damit keine eindeutige Identifizierung möglich ist. Das Gericht verlangt mindestens noch Angaben wie Marke, Modell, Farbe, Größe oder Artikelnummer, um den Vorsteuerabzug geltend zu machen.
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