Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Haushaltsgrenze beim Steuerbonus für Handwerker- und Dienstleistungen

Die Grenzen des Haushalts werden nicht ausnahmslos durch die Grundstücksgrenze abgesteckt, weshalb im Einzelfall auch Leistungen jenseits des Grundstücks für den Steuerbonus in Frage kommen.

Voraussetzung für den Steuerbonus für haushaltsnahe Dienstleistungen und für Handwerkerleistungen ist, dass die Leistung im Haushalt des Steuerzahlers erbracht wird. Die Grenzen des Haushalts werden aber nicht ausnahmslos durch die Grundstücksgrenzen abgesteckt, meint das Finanzgericht Berlin-Brandenburg und hat deshalb auch Straßenreinigungskosten als haushaltsnahe Dienstleistung anerkannt. Die Reinigung und Schneeräumung von öffentlichen Straßen und Gehwegen, zu der der Steuerzahler verpflichtet ist, seien notwendiger Teil der Haushaltsführung und damit in voller Höhe begünstigt. Auch die Reparatur eines Hoftors, das ausgebaut, in der Werkstatt des Handwerkers repariert und anschließend wieder eingebaut wurde, hat das Finanzgericht als Handwerkerleistung im Haushalt anerkannt. Der Leistungserfolg sei hier im Haushalt des Steuerzahlers eingetreten, womit dort auch die Leistung erbracht wird, meint das Gericht.


Abonnieren Sie unseren kostenlosen ACCONSIS Newsletter

Sie erhalten aktuelle Informationen zu Steuern, Recht und Finanzen.