Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Zivilprozesskosten nach Kindesentführung durch Expartner
Prozesskosten zur Rückholung eines Kindes können als außergewöhnliche Belastung abziehbar sein.
Prozesskosten sind nur dann als außergewöhnliche Belastung abziehbar, wenn der Steuerzahler ohne den Prozess Gefahr läuft, seine Existenzgrundlage zu verlieren. Das Finanzgericht Düsseldorf hat nun entschieden, dass die Existenzgrundlage aufgrund des besonderen verfassungsrechtlichen Schutzes von Ehe und Familie nicht nur die materielle, sondern auch die immaterielle Lebensgrundlage umfasst. Daher seien die Kosten aus einem Prozess über das Umgangsrecht nach der Entführung des gemeinsamen Kindes durch den ehemaligen Ehegatten steuerlich abziehbar. Der Prozess sei in diesem Fall die einzige legale Möglichkeit gewesen, das ins Ausland entführte Kind zurückzuholen.
Abonnieren Sie unseren kostenlosen ACCONSIS Newsletter
Sie erhalten aktuelle Informationen zu Steuern, Recht und Finanzen.

