Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Doppelte Haushaltsführung trotz Zusammenlebens am Arbeitsort

Eine gemeinsame Wohnung der Ehegatten am Beschäftigungsort schließt nicht grundsätzlich eine doppelte Haushaltsführung aus.

Auch wenn Ehegatten über viele Jahre hinweg am Beschäftigungsort eine Zweitwohnung unterhalten und gemeinsam mit ihrem Kind nutzen, kann eine doppelte Haushaltsführung vorliegen. Das Finanzgericht Münster hat mit dieser Entscheidung jedoch keinen generellen Freibrief für eine solche Konstellation erteilt, sondern lediglich festgestellt, dass das zeitweise Zusammenleben am Beschäftigungsort die doppelte Haushaltsführung nicht ausschließt. Entscheidend waren hier die Umstände des Einzelfalls: Die Kläger konnten ein umfangreiches soziales Umfeld am Heimatort sowie umfangreiche Instandhaltungsmaßnahmen am eigenen Haus in diesem Ort nachweisen.


Abonnieren Sie unseren kostenlosen ACCONSIS Newsletter

Sie erhalten aktuelle Informationen zu Steuern, Recht und Finanzen.