Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Fahrschulunterricht nicht von der Umsatzsteuer befreit
Der Europäische Gerichtshof legt den Unterrichtsbegriff eng aus, womit Fahrschulunterricht nicht von der Umsatzsteuer befreit ist.
Mehrere Finanzgerichte hatten Fahrunterricht als umsatzsteuerfreien Unterricht eines Privatlehrers bewertet. Diese Auslegung des EU-Mehrwertsteuersystems ist bei der Finanzverwaltung auf wenig Gegenliebe gestoßen und nun vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) verworfen worden. Der EuGH legt in seiner Entscheidung den Begriff des Schul- und Hochschulunterrichts in der Mehrwertsteuerrichtlinie sehr eng aus, womit auch die Steuerbefreiung anderer Fortbildungsangebote auf der Kippe steht. Eine exakte Abgrenzung sind die Richter allerdings schuldig geblieben. Erst künftige Urteile deutscher Finanzgerichte können in dieser Hinsicht mehr Klarheit schaffen.
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