Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Anforderungen an vermögensverwaltenden Versicherungsvertrag
Die Möglichkeit, aus mehreren vorgegebenen Anlagestrategien wählen zu können, macht aus einer Kapitallebensversicherung noch keinen vermögensverwaltenden Versicherungsvertrag.
Eine vermögensverwaltende Lebensversicherung, bei der im Versicherungsvertrag eine gesonderte Verwaltung von speziell für diesen Vertrag zusammengestellten Kapitalanlagen vereinbart worden ist und der Kunde unmittelbar oder mittelbar über den Verkauf der Kapitalanlagen und die Wiederanlage der Erlöse bestimmen kann, wird steuerlich anders behandelt als andere Lebensversicherungen. Die Möglichkeit des Kunden, aus mehreren standardisierten Anlagestrategien zu wählen, macht aus dem Versicherungsvertrag aber noch keine vermögensverwaltende Lebensversicherung. Auch dass die Versicherungsleistung von der Wertentwicklung des Anlagestocks abhängt und der Kunde die Möglichkeit hat, den Versicherungsvertrag zu kündigen, begründet aus Sicht des Bundesfinanzhofs keine mittelbare Dispositionsbefugnis, die zu einer anderen Einschätzung führen würde.
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