Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Kfz-Steuerbefreiung für Krankentransportfahrzeuge
Die Befreiung von der Kfz-Steuer gilt nur für Fahrzeuge, die ausschließlich zum Transport kranker und nicht lediglich gehbehinderter Personen eingesetzt werden.
Fahrzeuge, die ausschließlich im Rettungsdienst oder zur Krankenbeförderung verwendet werden, sind von der Kfz-Steuer befreit, sofern sie für den Einsatzzweck angepasst und äußerlich entsprechend gekennzeichnet sind. Ein Krankentransportunternehmen kann die Steuerbefreiung aber nur dann in Anspruch nehmen, wenn ausschließlich kranke Personen transportiert werden. Es genügt laut einem Urteil des Bundesfinanzhofs nicht, wenn die jeweilige Person gehbehindert ist, denn die Begriffe "Behinderung" und "Krankheit" seien nicht deckungsgleich.
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