Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Steuerbescheide für 2019 frühestens ab März 2020

Die Finanzämter beginnen erst am 16. März mit der Bearbeitung von Steuererklärungen für das Jahr 2019.

Am 16. März beginnen die Finanzämter mit der Bearbeitung der Einkommensteuer für das Jahr 2019. Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen haben bis zum 29. Februar 2020 Zeit, die für die Steuerberechnung benötigten Daten an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Die Steuererklärung schon vor März einzureichen hat also nur den Vorteil, dass die Erklärung als eine der ersten bearbeitet wird, sobald alle Daten vorliegen.


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