Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Erneute Verlängerung der Frist für die Ersatzbeschaffungsrücklage

Das Bundesfinanzministerium hat erneut die Reinvestitionsfristen für eine Ersatzbeschaffung um ein Jahr verlängert.

Schon Anfang 2021 hatte das Bundesfinanzministerium aufgrund der Corona-Pandemie die Reinvestitionsfrist für eine Ersatzbeschaffung vorübergehend verlängert. Nun sind die Reinvestitionsfristen nochmals um ein Jahr verlängert worden und umfassen nun auch Rücklagen, die andernfalls in 2021 aufzulösen gewesen wären. Für eine normalerweise in 2020 aufzulösende Rücklage gilt nunmehr eine um zwei Jahre verlängerte Frist, für die eigentlich in 2021 aufzulösenden Rücklagen eine einjährige Fristverlängerung für die Ersatzbeschaffung und damit die Übertragung der stillen Reserven.


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