Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Zahlungen für vorzeitige Beendigung eines Telekommunikationsvertrags
Die Ausgleichszahlung für die vorzeitige Beendigung eines Telekommunikationsvertrags mit Mindestlaufzeit ist Teil des umsatzsteuerpflichtigen Entgelts für die vertraglich vereinbarte Dienstleistung.
Mit einer Ergänzung im Umsatzsteuer-Anwendungserlass hat das Bundesfinanzministerium klargestellt, dass Beträge, die ein Telekommunikationsanbieter im Rahmen der vorzeitigen, durch den Kunden veranlassten Beendigung eines Dienstleistungsvertrages mit einer vereinbarten Mindestlaufzeit als Ausgleichszahlung erhält, Entgelt für die Erbringung einer Dienstleistung sind. Mit dieser Änderung erübrigt sich künftig die Frage, ob die Ausgleichszahlung in solchen Fällen als umsatzsteuerpflichtiges Entgelt oder als umsatzsteuerfreier Schadensersatz für die vorzeitige Beendigung des Vertrags zu werten ist.
Es ist nun also klar, dass der Telekommunikationsanbieter auf die Ausgleichszahlung Umsatzsteuer abführen muss und dementsprechend der Kunde einen Vorsteuerabzug geltend machen kann, sofern der Vertrag mit einer Tätigkeit in Verbindung steht, die zum Vorsteuerabzug berechtigt. Die Änderung gilt in allen offenen Fällen.
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