Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Kosten für Updates von Standardsoftware

Ein neues Urteil legt fest, dass die Kosten für Updates von Standardsoftware sofort abzugsfähige Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind.

Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Niedersachsen sind die Kosten für den Kauf eines Updates für eine Standardsoftware sofort abzugsfähige Betriebsausgaben oder Werbungskosten. Außerdem wurde von den Richtern entschieden, dass die Abschreibungsdauer für Standardsoftware der von Hardware entspricht und damit in der Regel drei Jahre beträgt.


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