Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Vermietungsmodell für Ehepartner
Im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung ist auch die Vermietung einer Wohnung an den Ehepartner möglich.
Der Bundesfinanzhof hat abgesegnet, dass im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung ein Ehegatte dem anderen eine am Beschäftigungsort gelegene Wohnung vermieten kann. Voraussetzung ist, dass im Mietvertrag fremdübliche Bedingungen vereinbart werden.
Eine solche Vermietung ist kein Rechtsmissbrauch, wie die Finanzverwaltung meinte. Der Ehepartner kann frei über sein Eigentum und damit über eine Vermietung entscheiden. Dies führte im entschiedenen Fall zur Berücksichtigung steuerlicher Verluste aus der Vermietung.
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