Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Lügendetektor auch im Zivilverfahren unzulässig
Wie bei Strafverfahren ist ein Beweis durch eine Lügendetektor-Untersuchung auch im Zivilverfahren unzulässig.
Eine Lügendetektor-Untersuchung durch einen Kontrollfragetest wurde bereits vor geraumer Zeit durch die Strafsenate des Bundesgerichtshofs als ungeeignetes Beweismittel eingestuft. Nunmehr hat auch ein Zivilsenat diese Rechtsprechung für die Zivilverfahren übernommen. Die Richter schlossen sich der Begründung ihrer Strafrechtskollegen an, dass die fehlende wissenschaftlich fundierte Exaktheit der so ermittelten Ergebnisse einer Beweiseignung entgegensteht. Somit dürfen zumindest derzeit auch im Zivilrecht Beweisanträge, die auf Vorlage eines solchen Gutachtens abzielen, durch das Gericht zurück gewiesen werden.
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