Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Keine Sperrmöglichkeit für Domains
Die zentrale Domainvergabestelle in Deutschland (DENIC) ist nicht verpflichtet, eine bestimmte Domain zu sperren.
Möchten Sie die Verwendung einer bestimmten Domain verhindern, beispielsweise Ihres Namens, dann müssen Sie diese Domain für sich registrieren lassen. Eine Sperrung der betreffenden Domain können Sie von der DENIC hingegen nicht verlangen. Der Bundesgerichtshof lehnte eine solche Sperrung ab, da diese nicht mit der Verfahrenseffizienz vereinbar ist.
Müssten bei jeder Vergabe erst Rechte Dritter geprüft werden, käme es zu unangemessenen Verzögerungen. Die Richter bestätigen die Abweisung der Klage, die der frühere Ministerpräsident Kurt Biedenkopf gegen die DENIC angestrengt hatte. Wenn Sie also die Benutzung einer Domain durch andere verhindern wollen, müssen Sie diese somit selbst registrieren lassen.
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