Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
500.000 Euro für Behandlungsfehler
Erleidet ein Kind durch einen ärztlichen Behandlungsfehler während seiner Geburt einen schweren Hirnschaden, hat es Anspruch auf ein angemessenes Schmerzensgeld.
Schmerzensgeld soll dem Geschädigten die Möglichkeit eröffnen, verlorene Lebensfreude durch andere Annehmlichkeiten auszugleichen. Die Bemessung des Schmerzensgeldes steht dabei im gerichtlichen Ermessen, wobei bisher in der Regel eher geringfügige Beträge festgesetzt worden sind.
Das hat sich im Fall eines ärztlichen Behandlungsfehlers bei der Geburt nun deutlich geändert. Der Behandlungsfehler führte zu einem vorübergehenden Atemstillstand, wodurch das Kind schwere und nachhaltige Schäden an seinem Gehirn erlitt, die es beinahe vollständig blind und taub machen. Da nun ein normales Leben kaum mehr vorstellbar ist, wurde der vom Landgericht ursprünglich festgesetzte Betrag von 200.000 Euro in der Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht Hamm auf 500.000 Euro deutlich angehoben. Die Entscheidung stellt im Hinblick auf die laufende Diskussion über höhere Schmerzensgeldbeträge eine wichtige Entscheidung dar.
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