Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Versäumnis einer Ausschlussfrist
Das Versäumnis einer Ausschlussfrist im Einspruchsverfahren hat keine Auswirkungen auf das Klageverfahren.
Bei Versäumung von Ausschlussfristen gibt es normalerweise kein Pardon. Nur bei einem unverschuldeten Versäumen einer Ausschlussfrist kann Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragt werden. Es gibt von diesem Grundsatz allerdings eine Ausnahme, wie das Niedersächsische Finanzgericht entschieden hat. Setzt das Finanzamt im Einspruchsverfahren, wozu es berechtigt ist, eine Ausschlussfrist, so gilt diese nicht für das anschließende gerichtliche Verfahren. Dieses dient vorrangig der Wahrheitsfindung, vor den Finanzgerichten wird kein "kurzer Prozess" gemacht. Wurde im Vorverfahren eine Frist versäumt, so kann dies im anschließenden Klageverfahren noch repariert werden.
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