Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Vollzeitstelle in zwei Halbtagsstellen umwandelbar

Die Umwandlung einer Vollzeitstelle in zwei Halbtagsstellen ist nur eingeschränkt angreifbar.

Betriebsbedingte Änderungskündigungen können nur eingeschränkt angegriffen werden. Seine Organisationsfreiheit gewährt einem Arbeitgeber einen relativ weiten Ermessensspielraum. Auf die Zweckmäßigkeit einer Entscheidung kommt es dem Bundesarbeitsgericht dabei grundsätzlich nicht an. Erst bei offen zu Tage tretendem Missbrauch der innerbetrieblichen Gestaltungsmöglichkeiten ist eine Kündigung rechtswidrig. So muss etwa die Umwandlung einer Vollzeit- in zwei Halbtagsstellen auf Dauer angelegt sein. Hingegen muss der Arbeitgeber nicht nachweisen, dass die Umorganisation zu einer deutlichen Effektivitätssteigerung führt.


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