Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Kein Zwangsgeld gegen Testamentsvollstrecker
Ein Testamentsvollstrecker kann nicht durch das Nachlassgericht kontrolliert oder mit einem Zwangsgeld bedroht werden.
Ein Testamentsvollstrecker vollzieht den letzten Willen des Erblassers. Dabei untersteht er grundsätzlich keiner Kontrolle durch das Nachlassgericht. Dieses kann somit keine Zwangsmittel gegen einen Testamentsvollstrecker verhängen, der seinen Pflichten nicht ausreichend nachkommt.

Das Oberlandesgericht Zweibrücken hob daher ein bereits verhängtes Zwangsgeld auf, mit dem eine Rechnungslegung durch den Testamentsvollstrecker erreicht werden sollte. Die Richter erklärten, dass das Nachlassgericht nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen die Aufgabenerledigung des Vollstreckers prüfen darf.
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