Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Alltagsbegriffe sind nicht markenfähig

Eine Kombination zweier alltäglicher Begriffe kann ebenso wie die beiden Einzelbegriffe nicht als Marke eingetragen werden.

Alltägliche Begriffe zur Beschreibung von Produkten wie "bio" oder "mild" sind nicht als geschützte Marke eintragbar. Ein Markenschutz würde auf eine Monopolisierung zu Lasten von Mitbewerbern hinauslaufen. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist auch die Kombination zweier derartiger Begriffe, im Streitfall "biomild", nicht eintragungsfähig. Die Richter sahen hier ebenfalls aufgrund der fortbestehenden Gemeingebräuchlichkeit eine Monopolisierungsgefahr.


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