Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Fehlen der Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung

Der Verkauf einer vermieteten Immobilie innerhalb von fünf Jahren seit der Herstellung oder Anschaffung gilt als Indiz für das Fehlen der Einkünfteerzielungsabsicht.

Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit eine Einkünfteerzielungsabsicht vorliegt. Auf Dauer ist die Vermietungstätigkeit dann angelegt, wenn bei Beginn der Vermietung keine Umstände vorliegen, die eine Befristung erkennen lassen.

Haben Sie zunächst einmal den Entschluss gefasst, auf Dauer zu vermieten, verkaufen das vermietete Objekt dann aber später aufgrund eines neuen Entschlusses, ist in der Regel trotzdem die Einkünfteerzielungsabsicht anzunehmen. Als Indiz für das Fehlen der Einkünfteerzielungsabsicht gilt es allerdings, wenn Sie die vermietete Immobilie innerhalb eines engen zeitlichen Zusammenhangs (bis zu fünf Jahren) seit der Herstellung oder Anschaffung wieder verkaufen.


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