Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Gerichtsvollzieher sind nicht befangen
Im Gegensatz zu Richtern oder Rechtspflegern können Gerichtsvollzieher nicht wegen Befangenheit abgelehnt werden.
Im Gesetz finden sich Bestimmungen, nach denen Richter, Rechtspfleger, Dolmetscher, Urkundsbeamte und Sachverständige wegen Befangenheit abgelehnt werden können. Für Gerichtsvollzieher hingegen ist eine solche Regelung nicht vorgesehen. Der Bundesgerichtshof stellte nunmehr fest, dass es sich hierbei nicht um eine planwidrige Lücke im Gesetz handele. Vielmehr entspricht es dem Willen des Gesetzgebers, dass aufgrund des stark formalisierten Vollstreckungsverfahrens die Befangenheit von Gerichtsvollziehern kein Ablehnungsgrund ist. Der Ablehnungsantrag eines Schuldners gegen einen bereits mehrfach tätig gewordenen Gerichtsvollzieher hatte daher in allen Instanzen keinen Erfolg.
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