Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Umfassendes Wettbewerbsverbot führt zu Einfirmenvertretern
Wenn ein Handelsvertreter nur mit Einwilligung des Unternehmens für andere Unternehmen tätig werden kann, ist er ein Einfirmenvertreter, dessen Rechtsstreitigkeiten vor die Arbeitsgerichte gehören.
Rechtsstreitigkeiten mit einem Handelsvertreter müssen vor den Arbeitsgerichten ausgetragen werden, wenn der Vertreter als so genannter Einfirmenvertreter tätig ist. Der Fall des Einfirmenvertreters liegt nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln auch dann vor, wenn der Handelsvertreter aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung mit dem Unternehmen nicht ohne dessen Einwilligung für andere Unternehmen tätig werden darf.
Ähnlich hat das Oberlandesgericht Bremen entschieden: Wenn der Vertrag ein umfassendes, mit Vertragsstrafe bewehrtes Wettbewerbsverbot enthält und jede Konkurrenztätigkeit mit den Produkten des Unternehmens untersagt, sind ebenfalls allein die Arbeitsgerichte für Streitigkeiten aus dem Rechtsverhältnis zuständig. Beide Gerichte sehen den Handelsvertreter in diesen Konstellationen als nicht mehr selbstständig arbeitende Person an, die nur noch für einen Arbeitgeber tätig sein kann.
Abonnieren Sie unseren kostenlosen ACCONSIS Newsletter
Sie erhalten aktuelle Informationen zu Steuern, Recht und Finanzen.

