Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Partnerschaftszusatz ist exklusiv
Den Zusatz "& Partners" oder "Partners" darf ebenfalls nur eine Partnerschaftsgesellschaft im Firmennamen führen.
Nach dem Partnerschaftsgesellschaftsgesetz dürfen nur Partnerschaftsgesellschaften den Zusatz "und Partner" oder "Partnerschaft" im Namen führen. Auch die englischen Formen dieser Begriffe sind von dem Verbot erfasst, hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden und damit einer GmbH untersagt, den Zusatz "& Partners" oder "Partners" als Bestandteil des Firmennamens im Handelsregister eintragen zu lassen. Zwar verbietet das Gesetz lediglich Firmen, die keine Partnerschaft sind, den Zusatz "und Partner" oder "Partner" zu führen. Allerdings gilt das nach Meinung der Richter genauso für die englischsprachigen Formen, um Verwechslungen zu vermeiden.
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