Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Kein Familienzuschlag für Lebenspartner
Eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft begründet keinen Anspruch auf den Familienzuschlag.
Lebt ein Beamter in einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft, hat er deswegen noch keinen Anspruch auf den Familienzuschlag. Den erhalten nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz auch weiterhin nur verheiratete oder verwitwete Beamte. Das Gericht wies damit die Beschwerde des Klägers zurück, der eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes reklamiert hatte. Der ist aber nach Ansicht des Gerichts wegen der besonderen Werteentscheidung des Grundgesetzes zum Schutz von Ehe und Familie ebenso wenig verletzt wie die europäische Antidiskriminierungsrichtlinie, da sie keine Regelungen zum Familienstand enthält.
Abonnieren Sie unseren kostenlosen ACCONSIS Newsletter
Sie erhalten aktuelle Informationen zu Steuern, Recht und Finanzen.

