Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Kabelanschluss ist kein Luxus
Der Anschluss einer Mietwohnung an das Breitbandkabelnetz ist keine Luxusmodernisierung, für die der Vermieter die Zustimmung des Mieters braucht.
Wenn der Vermieter seine Mietwohnung an das Kabelnetz anschließen lassen will, muss der Mieter zustimmen. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass es sich dabei um eine gewöhnliche Modernisierung handelt, für die die Zustimmung des Mieters nicht erforderlich ist. Die Richter stellen dazu fest: Ein Vermieter muss sich bei einer Modernisierung nicht auf eine durchschnittliche Ausstattung beschränken, sondern kann auch überdurchschnittliche, den Wohn- und Mietwert des Objektes verbessernde Maßnahmen durchführen. Etwas anderes gilt nur, wenn der Vermieter eine Luxusmodernisierung plant. Doch ein Kabelanschluss ist trotz digitalem Fernsehen und günstiger Set-Top-Boxen kein Luxus.
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