Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Abgrenzung von Mitunternehmerschaft und Bürogemeinschaft
Der Bundesfinanzhof hat sich zur Unterscheidung von Mitunternehmerschaft und Bürogemeinschaft geäußert.
Im Unterschied zu einer Gemeinschaftspraxis (Mitunternehmerschaft) hat eine Büro- und Praxisgemeinschaft lediglich den Zweck, den Beruf in gemeinsamen Praxisräumen auszuüben und bestimmte Kosten von der Praxisgemeinschaft tragen zu lassen und umzulegen. Die Mitunternehmerschaft hingegen zeichnet sich dadurch aus, dass das Unternehmen gemeinsam betrieben wird und eine gemeinschaftliche Gewinnerzielungsabsicht auf der Ebene der Gesellschaft verfolgt wird. Wie der Bundesfinanzhof festgestellt hat, genügt ein einheitliches Auftreten nach außen noch nicht, um aus einer Bürogemeinschaft eine Mitunternehmerschaft werden zu lassen.
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