Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Balkonumbau führt zu nachträglichen Herstellungskosten

Entsteht durch den Umbau eines Balkons zusätzlicher umbauter Raum, so sind die Kosten unabhängig von der Höhe nachträgliche Herstellungskosten.

Aufwendungen für eine teilweise Überdachung eines innen liegenden Balkons im Dachgeschoss sind als nachträgliche Herstellungskosten des Gebäudes zu beurteilen, wenn dadurch zusätzlicher umbauter Raum entsteht. Dabei spielen die Ausmaße des zusätzlich gewonnen Raums keine Rolle. Werden neben den Erweiterungsmaßnahmen auch Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten durchgeführt, gelten die insgesamt aufgewendeten Kosten als nachträgliche Herstellungskosten. Voraussetzung dafür ist lediglich, dass die Erweiterungs- und die Instandsetzungsmaßnahme bautechnisch ineinander greifen.


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