Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Klage ohne vorherige Abmahnung
Vor der Klage gegen einen Gesellschaftsbeschluss muss nur dann eine Abmahnung erfolgen, wenn diese auch zumutbar ist.
Als Gesellschafter können Sie unmittelbar gegen einen Beschluss der Gesellschafterversammlung klagen, wenn für Sie eine vorherige Abmahnung unzumutbar ist. Unzumutbar ist eine Abmahnung für das Kammergericht Berlin bereits dann, wenn ein größerer Gesellschafterkreis vorhanden ist und sich alle Beteiligten in unterschiedlichen Städten befinden. Im Streitfall waren neben dem Kläger vier weitere Personen an der Gesellschaft beteiligt.
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