Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Kaufpreiserstattung bei falschen Ad-hoc-Mitteilungen

Die Vorstandsmitglieder einer AG müssen bei bewusst falschen Ad-hoc-Mitteilungen den gesamten Kaufpreis an die geschädigten Anleger zurück erstatten.

Haben Sie alleine oder hauptsächlich aufgrund einer Ad-hoc-Mitteilungen Aktien eines Unternehmens erworben, können Sie vom Vorstand die Rückerstattung des gesamten Kaufpreises verlangen, wenn dieser die Mitteilung bewusst wahrheitswidrig herausgegeben hat. Der Bundesgerichtshof verwarf in einer Entscheidung die Ansicht, dass lediglich die Differenz zwischen dem tatsächlichen Kaufkurs und demjenigen Kurs, der sich ohne die Mitteilung gebildet hätte, beansprucht werden könne. Zum Schadensersatzanspruch gehört die Rücknahme der Aktien zum vollen Kaufpreis. Im Einzelfall muss allerdings nachgeprüft werden, ob und inwieweit die Kaufentscheidung auf der unzutreffenden Mitteilung beruhte.


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