Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Steuerliche Behandlung des Arbeitslosengeldes II
Arbeitslosengeld II ist steuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt.
Zum 1. Januar 2005 wurden die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur Eingliederung in Arbeit (Arbeitslosengeld II) eingeführt und ersetzen seitdem die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe. Die Oberfinanzdirektion Münster weist daraufhin, dass das Arbeitslosengeld II steuerfrei ist und nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegt.
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