Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Beweislastumkehr auch für Karosserieschäden
Die gesetzliche Beweislastumkehr bei Verbrauchsgüterkaufverträgen gilt auch für Karosserieschäden, die innerhalb von sechs Monaten nach der Übergabe auftreten.
Treten innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt an Ihrem Fahrzeug Karosserieschäden auf, können Sie sich auf die gesetzliche Beweislastumkehr des Bürgerlichen Gesetzbuchs berufen, wie der Bundesgerichtshof nunmehr bestätigt hat. Sofern Sie als das Fahrzeug als Verbraucher von einem Unternehmer erworben haben, ist die Beweislastumkehr nur dann ausgeschlossen, wenn bereits bei Übergabe äußerliche Beschädigungen vorhanden gewesen sind, die auch für einen Laien ohne weiteres erkennbar gewesen wären.
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