Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Streit um Testamentsauslegung
Der Begriff "persönliche Habe" umfasst in einer letztwilligen Verfügung grundsätzlich nur die Gegenstände des persönlichen Gebrauchs.
Verwendet der Erblasser in einem Testament den Begriff "persönliche Habe", fallen darunter nicht ohne Weiteres Wertpapiere, Geld oder das Auto des Erblassers. Für die Richter am Landgericht München I bilden die Gegenstände, welche als "persönliche Habe" in Betracht kommen, vielmehr Gegenstände des persönlichen Gebrauchs. Dies gilt erst recht, wenn der Erblasser innerhalb der letztwilligen Verfügung seinen Nachlass unterschiedlich aufgeteilt hat und etwa das "Mobiliar" mittels einer eigenen Verfügung von der "übrigen persönlichen Habe" abgrenzt. Um Streit zwischen den Erben zu vermeiden, sollte ein Testament also immer so präzise wie möglich abgefasst sein.
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