Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Bonusmeilen stehen dem Arbeitgeber zu
Die von Arbeitnehmern erflogenen Bonusmeilen stehen dem Arbeitgeber zu - vorausgesetzt, es gibt eine entsprechende Regelung im Betrieb.
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die von den Mitarbeitern erworbenen Bonusmeilen dem Arbeitgeber zustehen. Der Arbeitgeber kann von den Mitarbeitern verlangen, dass sie die erworbenen Bonusmeilen für Geschäfts- und nicht für Privatreisen einsetzen. Voraussetzung ist allerdings, dass eine entsprechende Regelung im Unternehmen besteht, denn der Arbeitgeber kann nicht erwarten, dass ein Mitarbeiter erworbene Bonusmeilen freiwillig bei ihm abliefert.
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