Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Kostenübernahme für ALG II-Empfänger
ALG II-Empfänger können grundsätzlich die volle Übernahme der Betriebskosten für eine eigene Wohnung oder ein eigenes Haus verlangen.
Soweit ALG II-Empfänger ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung bewohnen, muss die zuständige Arbeitsgemeinschaft die vollen Betriebskosten übernehmen. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg wies die Ansicht zurück, dass nur die für ein vergleichbares Mietobjekt anfallenden fiktiven Betriebskosten erstattet werden müssen. Lediglich bei den Finanzierungskosten ist der Vergleich mit den Mietaufwendungen für ein gleichwertiges Objekt zulässig.
Abonnieren Sie unseren kostenlosen ACCONSIS Newsletter
Sie erhalten aktuelle Informationen zu Steuern, Recht und Finanzen.

