Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Versicherung haftet nicht bei unsachgemäßer Rohrinstallation
Gebäudeversicherungen müssen grundsätzlich nicht für Schäden aufkommen, die aus der unsachgemäßen Installation von Rohren oder Rohrstücken folgen.
Gebäudeversicherungen dürfen für Rohrschäden in ihren Versicherungsbedingungen vorsehen, dass nur bei Rohrbrüchen oder Leitungswasserschäden eine Einstandspflicht besteht. Eine derartige Klausel befreit nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg die Versicherung zugleich vor einer Übernahmepflicht für Schäden, die lediglich aufgrund einer unsachgemäßen Rohrmontierung folgen. Eine schadhafte oder unsachgemäße Verbindung von Rohren oder Rohrstücken sei nämlich kein Rohrbruch, sagen die Richter. Auch ein Leitungswasserschaden, der typischerweise bei Durchnässung von Gegenständen eintritt, liegt nicht vor, wenn lediglich eine Rohrreparatur notwendig ist.
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