Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Rauchen ist übliche Nutzung
Soweit der Mietvertrag das Rauchen in der Wohnung nicht einschränkt, muss der Mieter grundsätzlich nicht für eingetretene Verunreinigungen aufkommen.
Hinterlassen die Rauchschwaden des Mieters in einer Wohnung Grauschleier und andere Verunreinigungen, kann der Vermieter in der Regel keinen Schadensersatz verlangen - zumindest dann, wenn das Rauchen vertragsgemäßer Gebrauch ist. Ein solcher liegt aber nach Ansicht des Bundesgerichtshofs zumindest dann vor, wenn der Mietvertrag keine Einschränkungen hinsichtlich des Rauchens in einzelnen Räumen oder Ähnliches enthält. Auch aus den Renovierungspflichten, die im Mietvertrag vorgesehen sind, kann der Vermieter dann keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Reinigung ableiten.
Abonnieren Sie unseren kostenlosen ACCONSIS Newsletter
Sie erhalten aktuelle Informationen zu Steuern, Recht und Finanzen.

