Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Streitwert bei Bedarfsbewertung von Grundstücken
Bei Streitigkeiten über Gründstückswerte für die Erbschaft- und Schenkungsteuer hat der Bundesfinanzhof Regeln für die Ermittlung des Streitwertes aufgestellt.
Der Bundesfinanzhof hat zur Frage der Streitwertfestsetzung bei Streitigkeiten über Grundstückswerte, deren gesonderte Feststellung für die Erbschaft- oder Schenkungsteuer erforderlich ist, Stellung genommen: Danach ist der Streitwert pauschal, aber gestaffelt, wie folgt anzusetzen:
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Bei Grundstückswerten bis einschließlich 512.000,00 Euro mit 10 v.H. der streitigen Wertdifferenz;
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bei Grundstückswerten bis einschließlich 12.783.000,00 Euro mit 20 v.H. der streitigen Wertdifferenz;
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bei darüber hinausgehenden Grundstückswerten mit 25 v.H. der streitigen Wertdifferenz.
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