Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Kein Verfall von Prepaid-Guthaben
Eine AGB-Klausel, wonach das Guthaben auf Prepaid-Karten mit Ablauf des Gültigkeitsdatums verfällt, kann unwirksam sein.
Wirbt ein Mobilfunkanbieter mit dem Schlagwort "keine Mindestlaufzeit", dürfen seine AGB auch keine Verfallsklausel für das Guthaben von Prepaid-Karten beinhalten. Das Landgericht Düsseldorf stufte eine solche Klausel als unwirksam ein, da sie gegen berechtigtes Kundeninteresse verstößt. Die Klausel sah vor, dass mit Ablauf des Gültigkeitsdatums das vorhandene Guthaben auf der Karte ersatzlos verfällt. Dies, so die Richter, stelle zumindest angesichts der Werbung einen erheblichen Verstoß gegen gesetzliche Vorgaben dar.
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